Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA oder PIA – Privacy Impact Assessment) ist gemäß Art. 35 DSGVO insbesondere dann durchzuführen, wenn die Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten zur Folge hat. Der Europäische Datenschutzausschuss, […]
DSFA

Datenschutz-Folgenabschätzung in katholischen Einrichtungen
Die katholische Kirche hat mit der Einführung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Datenschutz in ihrem Bereich zu regeln. Zur Erinnerung Religionsgemeinschaften dürfen eigene Datenschutzgesetze erlassen, sofern sie im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen. Das KDG gilt seit dem 24. Mai 2018. Ähnlich wie die DSGVO sieht […]
Daniela Windelband | | Kirchlicher Datenschutz | Datenschutz-Folgenabschätzung, DSFA, Katholische Kirche, KDG, Positivliste

Deutsche Aufsichtsbehörden legen Blacklist vor
Sind die Rechte und Freiheiten von Personen durch eine Datenverarbeitung einem hohen Risiko ausgesetzt, so ist vor der Datenverarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dies regelt Art. 35 DSGVO. Wann ist eine DSFA vorzunehmen? Grundsätzlich ergibt sich dies aus einer Risikoabschätzung der Verarbeitungsvorgänge. Ist ein hohes Risiko zu erwarten, muss eine DSFA durchgeführt werden. Art. 35 Abs. […]
Daniela Windelband | | Aufsichtsbehörden, Datenschutz-Grundverordnung | Blacklist, Bundesdatenschutzbeauftragte, Datenschutzfolgenabschätzung, DPIA, DSFA, Landesdatenschutzbehörde, PIA