Als der EuGH im Juli 2020 sein „Schrems II“-Urteil verkündete und darin feststellte, dass eine Übermittlung an US-Provider, die unter FISA 702 und EO 12.333 fallen, regelmäßig dazu führt, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet werden kann, da das „Privacy Shield“ mit dem Urteil für ungültig erklärte wurde, war das Entsetzen zunächst groß. Gleichzeit bestätigte […]