Hat der Inhaber eines kostenlosen E-Mail-Postfaches keine ausdrückliche Zustimmung in den Erhalt von Werbung im Mail-Eingangs-Ordner erteilt (sog. Inbox-Advertising), ist diese Werbung wettbewerbswidrig. So entschied vor Kurzem der BGH und verwies insbesondere darauf, dass sich eine Einwilligung nicht bereits aus der pauschalen Zustimmung zum Erhalt von Werbeeinblendungen im Gegenzug für die unentgeltliche Nutzung des E-Mail-Dienstes […]