Der Bundesgerichtshof hat am 15.12.2015 entschieden, dass E-Mails mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen, wenn der Empfänger dem Erhalt von Werbung widersprochen hat. Damit wurde das Berufungsurteil des Landgerichts Stuttgart aufgehoben und die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt wiederhergestellt (wir berichteten). Der Fall Ein Kunde kontaktierte per E-Mail seine Versicherung und […]