Ein hehres Ideal In Art. 12 DSGVO wird ein großes Ziel verkündet. Satz 1 verpflichtet den Verantwortlichen, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit alle Informationen an die Betroffenen, die die DSGVO vorsieht, gut formuliert sind. Die Informationen müssen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sein, besonders, wenn sie sich speziell an Kinder richten. Es […]