Ab dem 15. März 2022 gilt in Gesundheitseinrichtungen eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte. Der Einrichtungsleitung bzw. dem Einrichtungsträger wird in diesem Zusammenhang eine Kontroll- und Prüfpflicht auferlegt (§ 20a IfSG). Hiermit geht eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten einher. Da es sich dabei um besonders sensible Daten handelt, ist besondere Sorgfalt anzuwenden. Welche Einrichtungen sind betroffen? Folgende Einrichtungen […]