Seit Oktober 2021 müssen Telefonwerbende die in § 7a UWG niedergelegten Regelungen beachten, wenn es sich bei den von ihnen angerufenen Personen um Verbraucher*innen handelt. Obgleich sich das Verbot, diese Zielgruppe ohne erfolgte vorherige ausdrückliche Einwilligung werblich per Telefon zu kontaktieren, bereits aus § 7 des UWG ergab (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG […]