Max Schrems ist Datenschützern kein gänzlich Unbekannter. Seine Klage gegen das Safe Harbor-Abkommen führte letztendlich dazu, dass keine personenbezogenen Daten auf dessen Grundlage in die USA transferiert werden dürfen. Wir erinnern uns (siehe hier und hier). Das Nachfolgeabkommen, das Privacy Shield ist inzwischen eine wirksame Übermittlungsgrundlage, um personenbezogene Daten in US-amerikanischen Unternehmen zu verarbeiten. Sachverhalt […]