Die eIDAS 2.0 – gemeint ist die aktuell gültige Fassung der eIDAS-Verordnung 910/2014 – sieht in Art. 29a „Anforderungen an einen qualifizierten Dienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsignaturerstellungseinheiten“ vor. Was zunächst technisch klingt, betrifft einen zentralen Baustein der digitalen Transformation: die rechtsverbindliche elektronische Unterschrift.  Denn qualifizierte Signaturen werden häufig nicht genutzt, weil das Handling mit […]