Das LG München I hat in einem Urteil dem Kunden eines Finanzdienstleisters ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zugesprochen (LG München I: 31 O 16606/20 vom 09.12.2021). Grund dafür war, dass der Dienstleister CS des Finanzdienstleisters einem Cyberangriff zum Opfer gefallen war und die Angreifer dabei Daten des Kunden des Finanzdienstleisters erbeutet hatten. Der […]