Kaum ein Thema unter der DSGVO bringt derart viel Verunsicherung wie die „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 28 DSGVO. Immer noch bestehen Abgrenzungsschwierigkeiten zu den vielfältigen Anwendungsfällen, die beispielsweise die Eigenverantwortlichkeit des Dienstleisters bzw. eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vorsehen können. Besonders bei Agenturen und kleineren Unternehmen stellt sich dann noch die zusätzliche Frage, wie […]