Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 ABR 53/17, entschieden, dass dem Betriebsrat ein Einblicksrecht in nicht anonymisierte Listen über die Bruttoeinkommen und Gehälter der Arbeitnehmer nach § 80 Abs. 2 S. 2 2. Halbsatz BetrVG zusteht. Rechtsgrundlage und Reichweite des Einblicksrechts  Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der nach § 80 Abs. 2 […]