Seit nunmehr gut einer Woche (03. Dezember 2018) gilt die Geoblocking-Verordnung der EU (Nr. 2018/302). Danach ist es Unternehmen mit einer sog. „Online-Benutzeroberfläche“ untersagt, den Nutzer aufgrund seiner geografischen Lage in der EU zu benachteiligen. Was für den User beispielsweise durch die uneingeschränkte Zurverfügungstellung eines Video on Demand Dienstes im Urlaub eine sehr willkommene Regelung […]