Hierfür gibt es eine eindeutige Antwort der DSGVO selbst und zwar unter Art. 1 Abs. 2 DSGVO. „Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten“ Die DSGVO findet daher ausschließlich Anwendung, wenn es um die Daten natürlicher Personen geht. Nun muss man zunächst wissen, was natürliche […]