Die Betroffenenrechte aus der DSGVO sollten vor allem im Hinblick auf das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) oder das Löschbegehren (Art. 17 DSGVO) hinlänglich bekannt sein. Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO geht hingegen oftmals unter – nun rückt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit das Thema in den Fokus. Und auch die Hamburger […]