Jahrelang war das Telemediengesetz (TMG) maßgeblich in Bezug auf die Impressumspflicht „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Seit dem 14. Mai 2024 wird diese Verpflichtung nun im neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt, das die rechtlichen Bestimmungen aus dem Telemediengesetz abgelöst hat (wir berichteten). Gemäß § 5 Abs. 1 DDG gilt die Pflicht eines […]