Das OLG Düsseldorf hat einer Versicherten wegen einer falsch versandten E-Mail ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € zugesprochen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2021 – 16 U 275/20). Interessant ist aber auch, dass das Gericht feststellte, dass man durchaus E-Mails unverschlüsselt versenden kann, wenn die betroffene Person einwilligt. Versand von Gesundheitsakte musste schnell gehen und […]