Das Amtsgericht Ludwigsburg hat sich der Massenabmahnungen wegen Google Fonts noch einmal angenommen und den rechtsmissbräuchlichen Massenversand festgestellt (Urteil vom 28.02.2023, Az. 8 C 1361/22). Webcrawler zur Gewinnmaximierung Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die Massenabmahnungen. So nutzte bspw. ein Berliner Rechtsanwalt einen sog. Webcrawler, um Websites aufzusuchen, die Google Fonts eingebunden hatten und […]