Wer schon einmal eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft hat, kennt den Weg: Ab zum Grundbuchamt, das berechtigte Interesse zur Einsicht in das Grundbuch (z. B. durch einen notariellen Kaufvertragsentwurf) vorweisen und schon kann der Grundbuchauszug ausgehändigt werden. Dort ist der Eigentümer genannt, die Grundstücksgröße, eingetragene Grundschulden zur Finanzierung und andere Rechte, wie Wege- oder […]