Wer sorglos mit den Zugangsdaten seines Facebook-Accounts umgeht, haftet unter Umständen für Rechtsverstöße, die Dritte damit begehen. Das entschied jüngst das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 21. Juli 2016 – Az.: 16 U 233/15) und verurteilte einen Account-Inhaber zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 3000 Euro zuzüglich der Anwaltskosten. Was war passiert? Der […]