In seinem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2020 berichtete das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) über regelmäßige Beschwerden von Mietenden, deren Kontaktdaten, wie Handynummer oder E-Mail-Adresse, von der vermietenden Person an Handwerksunternehmen mitgeteilt wurden (wir berichteten). Im Ergebnis ist es grundsätzlich legitim, dass Vermietende die Kontaktdaten von Mietenden für die direkte Kommunikation an ein Handwerksunternehmen, welches die […]