Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Nutzung von elektronischen Geräten wie Handys oder Tablets beim Führen eines Fahrzeugs untersagt und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Um das in § 23 Abs. 1 lit. a StVO festgelegte Verbot besser kontrollieren zu können, hat die Polizei in Rheinland-Pfalz ein in […]