Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anspruch aus Art. 15 DSGVO nicht automatisch als Nebenrecht mit abgetretenen Erstattungs- oder Schadensersatzansprüchen auf den Erwerber übergeht (Urteil vom 24.02.2026, Az.: VI ZR 430/24). Gleichzeitig hat der BGH gerade nicht darüber befunden, ob ein solcher Anspruch überhaupt wirksam abgetreten werden kann. Relevant ist die Entscheidung vor allem […]