Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Februar 2012 – 6 AZR 553/10 steht fest, dass die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung auf Seiten des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls sechs Monate nach Einstellung zulässig ist. Grund dafür ist unter anderem eine Berücksichtigung der Schwerbehinderung bei einer gegebenenfalls erforderlichen Sozialauswahl (wir berichteten). Seitdem hat […]