Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das europäische Datenschutzrecht grundlegend harmonisiert und die Rechte der betroffenen Personen deutlich gestärkt. Zentrales Instrument des individuellen Rechtsschutzes ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO, der sowohl materielle als auch immaterielle Schäden umfasst. In der juristischen Praxis steht dabei insbesondere der immaterielle Schadensersatz – also das Schmerzensgeld – im Fokus. Die […]