Zur Bekämpfung des Corona-Virus aber auch zur Aufrechterhaltung der Versorgung in elementaren Einrichtungen, insbesondere im Gesundheitswesen, hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verschiedene neue Regelungen erlassen. So dürfen Beschäftigte Arbeitsstätten nur betreten, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus Ihrem Arbeitgeber gegenüber offenlegen (§ 28b IfSG; sog. 3G-Regelung). Speziell für Einrichtungen des Gesundheitswesens muss ab dem […]