Datenübermittlungen innerhalb einer Gruppe verbundener Unternehmen oder auch innerhalb eines Konzerns (im Folgenden Unternehmensgruppe genannt) unterstehen den gleichen datenschutzrechtlichen Vorgaben wie die Übermittlung von personenbezogenen Daten an externe Unternehmen. Die DSGVO kennt insofern kein „Konzernprivileg“, was zur Folge hat, dass gerade auch für die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO […]