Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 2019/16) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Personenstandsrecht in Deutschland künftig neben den Geschlechtseinträgen „männlich“ und „weiblich“ noch einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen muss. Bereits seit dem Jahr 2013 ist es durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes möglich, Kinder, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht […]