Ende August hat die Deutsche Bischofskonferenz die Zusammensetzung der neuen katholischen Datenschutzgerichte bekannt gegeben. Die Richter werden rückwirkend zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) zum 24.05.2018 ernannt und werden sich künftig als deutschlandweit einmalige Sondergerichte in zwei Instanzen ausschließlich mit dem neuen katholischen Datenschutzrecht beschäftigen. Vorsitzender des Gerichtes Erster Instanz, des Interdiözesanen […]