Über die Neuregelungen des Datenschutzgesetzes in der Evangelischen Kirche (DSG-EKD) und in (Teilen) der Katholischen Kirche (KDG-Bistum) haben wir bereits berichtet. Innerhalb des Katholischen Kirchenrechts ist zwischen dem diözesanen Recht, also dem Recht des Bistums, und dem päpstlichen Rechts zu differenzieren. Letzteres gilt für die Ordensgemeinschaften, die nach päpstlichem Recht geführt werden. Diese befinden sich […]