Mit der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat dieser nicht nur das Abkommen zwischen den USA und Europa für einen rechtskonformen Datentransfer gekippt. Fast unbemerkt blieb die Entscheidung dazu, dass die nationalen Aufsichtsbehörden ein eigenes Klagerecht haben müssen, um zukünftig gerichtlich gegen Entscheidungen der EU-Kommission vorgehen zu können. Ein solches Klagerecht kennt das deutsche Recht bisher […]