Mit jeder Datenverarbeitung werden bestimmte Ziele bzw. Zwecke verfolgt. Im Unternehmensalltag können sich durchaus Situationen ergeben, in denen sich erst nachträglich ein weiterer Zweck für die Datenverarbeitung ergibt. Derartige Konstellationen werden im datenschutzrechtlichen Sinne als Zweckänderung bezeichnet. Festlegung der Zwecke Voraussetzung für eine Zweckänderung ist, dass die Daten für zuvor festgelegte Zwecke erhoben wurden. Der […]