Die Rechtslage ist eindeutig: Werden personenbezogene Daten unmittelbar oder mittelbar erhoben, sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 14 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zwar spricht Art. 13 DSGVO von „gegebenenfalls“, damit ist jedoch nur gemeint, dass eine Mitteilung nicht besteht, wenn es auch einen Datenschutzbeauftragten tatsächlich […]