Vorsicht! Es könnte eine Strafe drohen. Der Internetauftritt des Unternehmens in Deutschland sollte die einschlägigen telemedien- und datenschutzrechtlichen Vorschriften erfüllen. Die Bewertung ist hierbei klar, standardisiert und erfolgt anhand der Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Allerdings sollten die datenschutz- und medienrechtlichen Anforderungen anderer Länder für einen Webauftritt in anderen Sprachen berücksichtigt werden. […]