Taschenkontrollen bei Beschäftigten erregen regelmäßig die Gemüter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) äußerte bisher keine Bedenken an der Zulässigkeit von Taschenkontrollen, sofern kein weniger einschneidendes, wenigstens gleich gut geeignetes Mittel zur Eindämmung von Diebstählen durch das Personal zur Verfügung stehe (BAG, Beschl. v. 15.04.2014 – 1 ABR 2/13 (B), NZA 2014, 551 (555 f.)). In dem zugrunde liegenden Fall […]