Das OLG Frankfurt a.M. überrascht mit einer Aussage im Urteil vom 27.06.2019 (Az.: 6 U 6/19). Danach sei es für die Wirksamkeit einer Einwilligung nicht schädlich, wenn diese mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel verknüpft sei. Wird diese Entscheidung künftig dazu führen, dass Anbieter von Gewinnspielen völlige Narrenfreiheit haben? Sachverhalt Der Sachverhalt, der diesem Urteil […]