Ein Betriebsratsvorsitzender wurde von seinem Arbeitgeber aus dem Betriebsrat ausgeschlossen, weil er dienstliche personenbezogene Daten an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet hatte und damit gegen die ihm aus § 79a S. 1 BetrVG obliegende Pflicht verstoßen hatte. § 79a S. 1 BetrVG lautet: „Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betriebsrat die Vorschriften über den Datenschutz […]