Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat eine fristlose Kündigung bestätigt, in der eine Angestellte unbefugt Daten weitergegeben hat, ohne damit ein legitimes Ziel erreichen zu können (LAG Köln, Urteil vom 02.11.2021, Az. 4 Sa 290/21). E-Mails mit Informationen zu möglichem Fehlverhalten des Vorgesetzten kopiert Eine Angestellte eines Kirchenkreises nahm Aufgaben der Buchhaltung für den Kirchenkreis wahr. […]