Zum 01.01.2023 ist der § 1358 BGB in Kraft getreten. Dieser regelt die „gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge“. Für die im Gesundheitswesen häufig vorkommende Situation, in der ein*e Ehegatte/Ehegattin bzw. ein*e eingetragener Lebenspartner / eingetragene Lebenspartnerin aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit die eigenen Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann, ist nun […]