Der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel erklärt den Einsatz der Videokonferenzsoftware „Zoom“ an Hochschulen für zulässig – unter bestimmten Bedingungen. In einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag bezeichnete er die gemeinsam mit der Universität Kassel erarbeitete Lösung als „Hessisches Modell“. Dieses könne eine Vorbildfunktion auch für „viele andere Probleme des Datenschutzes“ haben. Zoom an deutschen […]