Mit seiner Entscheidung (Az.: 3 O 300/23) vom 04.06.2024 hat das Landgericht (LG) Frankenthal (Pfalz) bestätigt, dass Fotos von Innenräumen einer Immobilie, sofern sie für ein Exposé verwendet werden, vorher nur mit Einwilligung der Hausbewohner erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Das LG Frankenthal hat die erstellten Fotos als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO bewertet, […]