Während die EU-Standarddatenschutzklauseln (EU) 2021/914 für Datenübermittlungen in Drittländer (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) hohe Bekanntheit genießen und auch die EU-Standardvertragsklauseln 2021/915 zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 7 DSGVO) gelegentlich in der Praxis eingesetzt werden, hat die EU-Kommission nun eine Überarbeitung weniger bekannter Modellregelungen vorgenommen: Die Mustervertragsklauseln für die Beschaffung von […]