Für Videoüberwachungsmaßnahmen gelten seit Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erweiterte Informationspflichten. Neben dem Umstand der Beobachtung und den Kontaktdaten des für die Überwachung Verantwortlichen sind nun auch weitere Details des Kameraeinsatzes anzugeben. Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat daher Muster abgestimmt, welche diesen erhöhten Anforderungen gerecht werden sollten. […]