dachte sich wohl eine Angestellte des Berliner Meldeamtes. Sie nutze ihre Zugriffsrechte auf das Meldeverfahren für über 800 unzulässige Abfragen von Meldedaten, unter anderem die Datensätze der Tochter ihres Freundes. Ihre Handlungen hatten nun straf- und arbeitsrechtliche Folgen. Strafrechtlich erfolgte eine Verurteilung durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Das Berliner Datenschutzgesetz stellt durch § 32 Berliner Datenschutzgesetz […]