Schlechte Neuigkeiten für Anhänger digital vernetzter Autos: Das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 20.07.2021, Az.: 3 Ws 369/21) hat entschieden, dass der Fahrzeughersteller Mercedes Benz die Nutzungsdaten seines Dienstes „Mercedes-me-connect“ an die Strafverfolgungsbehörden herausgeben muss. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Vorwurf, die Flucht eines gesuchten Angeklagten mit Hilfe eines vernetzten Mercedes-Pkw unterstützt zu haben. Rechtslage Gegenstand […]