Verantwortliche müssen betroffene Personen bei Erhebung von personenbezogenen Daten über die Datenverarbeitung aufklären. In Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO ist festgelegt, über welche Punkte informiert werden muss. Einer dieser mitzuteilenden Punkte lautet „gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten“ (Die DSGVO verwendet das generische Maskulinum, sodass dies in diesem Artikel auch verwendet wird. Umfasst sind […]