Die Deutsche Bischofskonferenz hat im vergangenen November die Grundordnung des kirchlichen Dienstes reformiert. Die Reform hat u. a. zur Folge, dass Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen nicht mehr gekündigt werden dürfen, wenn sie gegen die sog. Loyalitätsobliegenheiten verstoßen. Dazu zählen bspw. Homosexualität oder die Wiederheirat nach einer Scheidung. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kommt dabei die Frage auf, […]