Arbeitgeberbewertungsplattformen erfreuen sich großer Beliebtheit. Ein wichtiger Faktor spielt hierbei insbesondere der Umstand, dass aus den Bewertungen grundsätzlich nicht erkennbar ist, welche Person diese konkret verfasst haben. Hierdurch müssen die Rezensenten in der Regel nicht befürchten, dass der (frühere) Arbeitgeber einen Bezug zu ihrer Person herstellen kann. Fraglich ist jedoch, in welchen Fällen der Betreiber […]