Bereits im vergangenen Monat erging das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln (Az. 13 K 1419/23), wonach die Bundesregierung ihre „Facebook-Fanpage“ zur Öffentlichkeitsarbeit weiterbetreiben darf (wir berichteten). Das Gericht stellt damit einen neuen Ansatz zur Diskussion, der von der bisherigen Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder […]