Der Kostenfaktor bei der Kopie der Patientenakte hat in der Vergangenheit nicht nur Ärzte, Datenschutzbeauftragte und Gerichte, u. a. den EuGH, beschäftigt. Knapp zusammengefasst war nach § 630g BGB in der bis Anfang Februar 2026 gültigen Fassung eine Kostentragungspflicht der Patienten gegeben, während der Auskunftsanspruch nach den Datenschutzgesetzen (DSGVO, KDG, DSG-EKD) grundsätzlich unentgeltlich ist. Durch […]